Maximale Steuerrückerstattung in Schwedt/Oder – wir holen das Beste für Sie heraus!
Der Lohnsteuerhilfeverein Uckermark e.V. in Schwedt/Oder sorgt dafür, dass Sie Ihre Steuerrückerstattung optimal nutzen können. Mit unserer umfassenden Beratung und langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen bei allen steuerlichen Anliegen zur Seite – schnell, unkompliziert und effizient. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns das Beste für Sie herausholen!
Unsere Dienstleistungen – Ihr Weg zur Steueroptimierung
Profitieren Sie von unserer umfassenden Steuerberatung und maximieren Sie Ihr Potenzial ohne den üblichen Stress.
Beitragsordnung
Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein Uckermark e.V. profitieren Sie von ganzjähriger Steuerberatung und der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sofern Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben. Wir vertreten Sie vor Finanzbehörden und bieten umfassenden Service ohne versteckte Kosten. Die Beitragsordnung richtet sich nach Ihrem Einkommen, und die Mitgliedsbeiträge decken alle Leistungen ab. Nutzen Sie unsere Expertise und vermeiden Sie den Steuerstress!
Lohnsteuerhilfeverein
Uckermark e. V.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Uckermark e.V. bieten wir Ihnen
ganzjährig folgendes Leistungsangebot: Beratung in Steuerangelegenheiten und Erstellung der Einkommensteuererklärung, wenn Sie
Einnahmen bis | Jahresbeitrag |
12.000 € | 60 € |
20.000 € | 85 € |
30.000 € | 100 € |
45.000 € | 125 € |
60.000 € | 150 € |
75.000 € | 175 € |
90.000 € | 200 € |
105.000 € | 225 € |
120.000 € | 250 € |
135.000 € | 275 € |
über 135.000 | 300 € |
Steuerberatung
Wir erstellen Ihre Steuererklärung und sorgen dafür, dass Sie kein Geld verschenken. Wussten Sie, dass jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft ist? Als Mitglied im Steuerring sind Sie abgesichert: In Ihrem All-inclusive-Jahresbeitrag sind alle wichtigen Leistungen für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre enthalten.
Unsere Berater stehen Ihnen das ganze Jahr über persönlich zur Seite und bieten umfassende Steuerberatung – von der Einkommensteuer über die Lohnsteuer bis hin zur Rentensteuer. Im Fokus stehen das Erstellen Ihrer Steuererklärung und die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Erstellung von Steuererklärung
Als Mitglied im Verein übernehmen wir die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, gemäß § 4 Nr. 11 StBerG. Unsere erfahrenen Berater stehen Ihnen persönlich zur Seite und unterstützen Sie bei allen steuerlichen Fragen.
Nutzen Sie unsere praktische PLZ-Suche, um die nächstgelegene Beratungsstelle zu finden. Vereinbaren Sie anschließend unkompliziert einen Termin für Ihr persönliches Beratungsgespräch – wir sind für Sie da!
Prüfung und ggf. Einspruch
Viele Steuerzahler verzichten aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit auf die freiwillige Abgabe ihrer Steuererklärung – und damit oft auch auf hohe Steuererstattungen. Gerade bei freiwillig eingereichten Steuererklärungen sind Rückzahlungen häufig.
Ein Vorteil für freiwillige „Steuererklärer“: Sie haben mehr Zeit! Während verpflichtende Steuererklärungen bis zum 31. Juli fällig sind, können freiwillige Erklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Sollte das Finanzamt wider Erwarten Geld fordern, kann die Steuererklärung einfach zurückgenommen werden.
Tipp: Steuerbescheide immer genau prüfen!
Nutzen Sie unsere Expertise – vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin für Ihre Steuererklärung!
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